Dr. med. Sigrun Wirth | Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Einzeltherapie

Unsere Praxis ist darum bemüht möglichst, viele Patienten mit Therapieangeboten zu versorgen und ihnen weiterzuhelfen. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen auf die individuelle Situation des Kindes, Jugendlichen und seines Umfeldes sowie auf das Störungsbild eingehen zu können.

Deshalb ist es uns sehr wichtig, im Team zu besprechen, wie wir jedem Patienten individuell am besten weiterhelfen können.

Ein großes Kapital unseres Teams ist es, dass unsere Therapeutinnen in unterschiedlichen Therapieverfahren ausgebildet sind und so entsprechend auf die jeweilige Situation eingehen können. So lassen sich manche Störungen verhaltenstherapeutisch am erfolgsversprechensten behandeln, zu anderen Störungen findet man über die tiefenpsychologische Psychotherapie einen besseren Zugang. Zudem ist es oft sehr wichtig die Eltern oder auch andere Familienmitglieder in die Therapie einzubeziehen, so dass auch immer wieder familientherapeutische Therapietechniken zum Einsatz kommen.

Auch die Dauer der Therapie ist je nach Fall sehr unterschiedlich. Manche Patienten werden über mehrere Jahre in der Praxis betreut. Bei anderen reicht eine kurze Beratung oder Krisenintervention aus.

Zur Qualitätssicherung erhalten alle Therapeutinnen regelmäßig Supervision und interne Weiterbildung

Unsere Praxis arbeitet vorrangig sozialpsychiatrisch. Gemeint damit ist die Arbeit der therapeutischen Mitarbeiter des Teams. Die Fachärztin ist dabei immer über den Verlauf der Therapie informiert. Die Therapie wird über eine Pauschale mit den Krankenkassen direkt abgerechnet und muss nicht wie eine sogenannte Richtlinienpsychotherapie (siehe unten) extra beantragt werden. Dieses Vorgehen erleichtert uns die Arbeit und macht es möglich, dass wir meistens schnellstmöglich Hilfsangebote bereitstellen können. Allerdings hat die Anzahl und Frequenz der Therapie aber auch Grenzen, da die Pauschale der Krankenkassen nur niedrig frequentiere Behandlung zu lässt (Termine ca. alle 3-4 Wochen).

 

Eine sogenannten Richtlinienpsychotherapie, die wöchentlich stattfindet, muss gesondert bei den Krankenkassen beantragt werden. Nach sogenannten probatorischen Sitzungen (d.h. Therapiestunden „auf Probe“), in denen mit Patienten und Eltern Symptome, Probleme, Therapieziele und ein erster Therapieplan besprochen werden, wird ein Antrag zur Genehmigung an die Krankenkasse geschickt. Ist dies erfolgt und der Antrag durch einen Gutachter genehmigt, kann die Therapie meistens mit 50 Stunden à 50 Minuten einmal die Woche stattfinden.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Form der Therapie zur Zeit nur in sehr begrenzter Zahl anbieten können.

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