Alle Leistungen im Rahmen der sozialpsychiatrischen Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen. Dazu zählen die Erstvorstellung, die Testdiagnostik, die fachärztliche Behandlung sowie die Einzel/Gruppentherapie im sozialpsychiatrischen Rahmen.
Auch die Richtlinien-Psychotherapie kann nach gesondert gestelltem Antrag von den Krankenkassen übernommen werden. Das genaue Vorgehen besprechen wir gerne in einem Gespräch mit Ihnen.
Einige Leistungen wie z.B. Gutachten oder Atteste werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Diese müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie uns gerne an.